Das Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BFSG)

Ein umfassender Leitfaden zur digitalen Barrierefreiheit in Deutschland

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft. Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für digitale Inklusion und stellt sicher, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen haben.

Das BFSG basiert auf der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Es wurde als Teil des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in deutsches Recht umgesetzt und gilt für alle öffentlichen Stellen des Bundes, der Länder und der Kommunen.

Rechtliche Grundlage und Umsetzung

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102. Diese Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei sind.

2016

EU-Richtlinie 2016/2102

Die Europäische Union verabschiedet die Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

2019

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Deutschland verabschiedet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie.

2025

Inkrafttreten

Am 28. Juni 2025 tritt das BFSG vollständig in Kraft. Alle öffentlichen Stellen müssen nun ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten.

Betroffene Stellen: Das Gesetz gilt für alle öffentlichen Stellen, einschließlich:

  • Bundesbehörden und Bundesministerien
  • Landesbehörden und Landesministerien
  • Kommunale Verwaltungen und Behörden
  • Öffentliche Einrichtungen (Universitäten, Schulen, Bibliotheken)
  • Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
  • Andere Organisationen im öffentlichen Sektor

Technische Standards und Anforderungen

Das BFSG orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 der Stufe AA. Diese international anerkannten Standards definieren umfassende Anforderungen für barrierefreie digitale Inhalte.

Wahrnehmbar

Informationen müssen für alle Nutzer wahrnehmbar sein: Alternative Texte für Bilder, ausreichende Farbkontraste, Untertitel für Videos.

Bedienbar

Alle Funktionen müssen über die Tastatur erreichbar sein, ausreichende Zeit für Interaktionen, keine Inhalte die Anfälle auslösen können.

Verständlich

Inhalte müssen verständlich sein: Lesbare Sprache, vorhersehbare Navigation, Hilfe bei Eingabefehlern.

Robust

Inhalte müssen robust sein und mit assistiven Technologien kompatibel: Valides HTML, semantische Struktur, ARIA-Labels wo nötig.

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)

Die BITV konkretisiert die technischen Anforderungen des BFSG für Deutschland. Sie definiert detaillierte Standards für die Umsetzung und dient als praktischer Leitfaden für Entwickler und Designer.

Digitale Teilhabe für alle Menschen

Das BFSG zielt darauf ab, die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken. In Deutschland leben über 10 Millionen Menschen mit einer Behinderung – das entspricht etwa 12% der Bevölkerung.

Sehbehinderungen und Blindheit

Screenreader, ausreichende Kontraste, alternative Texte für Bilder, strukturierte Inhalte.

Hörbehinderungen

Untertitel für Videos, Transkripte für Audio-Inhalte, visuelle Alternativen zu akustischen Signalen.

Motorische Einschränkungen

Tastaturnavigation, ausreichend große Klickbereiche, keine zeitkritischen Interaktionen.

Kognitive Beeinträchtigungen

Klare Sprache, einfache Navigation, konsistente Struktur, Fehlerhilfen.

Das Gesetz trägt damit zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bei, die Deutschland 2009 ratifiziert hat. Barrierefreie digitale Angebote sind ein Menschenrecht und ermöglichen gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Alle öffentlichen Stellen müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Diese Erklärung dokumentiert den Stand der Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote und muss folgende Elemente enthalten:

  • Beschreibung des Stands der Barrierefreiheit
  • Angabe zu nicht barrierefreien Inhalten mit Begründung
  • Feedback-Mechanismus für Barrieremeldungen
  • Kontaktinformationen für Rückfragen
  • Hinweis auf Durchsetzungsverfahren

Die Erklärung muss auf der Startseite der jeweiligen Website prominent platziert werden und regelmäßig aktualisiert werden, wenn sich der Stand der Barrierefreiheit ändert.

Gesellschaftliche Bedeutung

Das BFSG ist mehr als nur eine rechtliche Verpflichtung – es ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven digitalen Gesellschaft. Barrierefreiheit kommt letztendlich allen Nutzern zugute:

Bessere Usability

Barrierefreie Websites sind für alle Nutzer einfacher zu bedienen.

Klarere Struktur

Semantisches HTML und logische Struktur verbessern die Nutzererfahrung.

Verständlichere Inhalte

Klare Sprache und gute Struktur helfen allen Nutzern.

Bessere SEO

Barrierefreie Websites werden von Suchmaschinen besser indexiert.

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