Ein umfassender Leitfaden zur digitalen Barrierefreiheit in Deutschland
Das Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft. Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für digitale Inklusion und stellt sicher, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen haben.
Das BFSG basiert auf der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Es wurde als Teil des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in deutsches Recht umgesetzt und gilt für alle öffentlichen Stellen des Bundes, der Länder und der Kommunen.
Das BFSG ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102. Diese Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei sind.
Die Europäische Union verabschiedet die Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Deutschland verabschiedet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie.
Am 28. Juni 2025 tritt das BFSG vollständig in Kraft. Alle öffentlichen Stellen müssen nun ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten.
Betroffene Stellen: Das Gesetz gilt für alle öffentlichen Stellen, einschließlich:
Das BFSG orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 der Stufe AA. Diese international anerkannten Standards definieren umfassende Anforderungen für barrierefreie digitale Inhalte.
Informationen müssen für alle Nutzer wahrnehmbar sein: Alternative Texte für Bilder, ausreichende Farbkontraste, Untertitel für Videos.
Alle Funktionen müssen über die Tastatur erreichbar sein, ausreichende Zeit für Interaktionen, keine Inhalte die Anfälle auslösen können.
Inhalte müssen verständlich sein: Lesbare Sprache, vorhersehbare Navigation, Hilfe bei Eingabefehlern.
Inhalte müssen robust sein und mit assistiven Technologien kompatibel: Valides HTML, semantische Struktur, ARIA-Labels wo nötig.
Die BITV konkretisiert die technischen Anforderungen des BFSG für Deutschland. Sie definiert detaillierte Standards für die Umsetzung und dient als praktischer Leitfaden für Entwickler und Designer.
Das BFSG zielt darauf ab, die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken. In Deutschland leben über 10 Millionen Menschen mit einer Behinderung – das entspricht etwa 12% der Bevölkerung.
Screenreader, ausreichende Kontraste, alternative Texte für Bilder, strukturierte Inhalte.
Untertitel für Videos, Transkripte für Audio-Inhalte, visuelle Alternativen zu akustischen Signalen.
Tastaturnavigation, ausreichend große Klickbereiche, keine zeitkritischen Interaktionen.
Klare Sprache, einfache Navigation, konsistente Struktur, Fehlerhilfen.
Das Gesetz trägt damit zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bei, die Deutschland 2009 ratifiziert hat. Barrierefreie digitale Angebote sind ein Menschenrecht und ermöglichen gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Alle öffentlichen Stellen müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Diese Erklärung dokumentiert den Stand der Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote und muss folgende Elemente enthalten:
Die Erklärung muss auf der Startseite der jeweiligen Website prominent platziert werden und regelmäßig aktualisiert werden, wenn sich der Stand der Barrierefreiheit ändert.
Das BFSG ist mehr als nur eine rechtliche Verpflichtung – es ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven digitalen Gesellschaft. Barrierefreiheit kommt letztendlich allen Nutzern zugute:
Barrierefreie Websites sind für alle Nutzer einfacher zu bedienen.
Semantisches HTML und logische Struktur verbessern die Nutzererfahrung.
Klare Sprache und gute Struktur helfen allen Nutzern.
Barrierefreie Websites werden von Suchmaschinen besser indexiert.
Nutzen Sie AccessiGuard, um Ihre Website auf BFSG-Konformität zu testen
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